Im Zuge der Grüdnung einer Schülerfirma tauchen im Verlauf verschiedene Fragen auf. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu rechtlichen Fragen und Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz bei JUNIOR

JUNIOR ist von den zuständigen Kultusministerien als schulische Veranstaltung anerkannt. Die Schüler*innen sind also während ihrer Tätigkeit im Rahmen von JUNIOR sowie während des Unterrichts versichert. Darüber hinaus schließt die JUNIOR Geschäftsstelle für jede Schülerin und jeden Schüler, Lehrer*in und Wirtschaftspaten eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung ab.

Versicherungsschutz bei JUNIOR

Kontoeröffnung für Schülerfirmen

Die Vereinigte Volksbank eG Saarlouis-Losheim am See-Sulzbach/Saar bietet Schülerfirmen die Möglichkeit, ein Konto zu eröffnen. Schülerfirmen aus dem Saarland, die Interesse an der Eröffnung eines Kontos haben, wenden sich bitte im ersten Schritt telefonisch an das Business-Center der VVB: 06831/913-0

Was Sie zur Eröffnung des Kontos benötigen sowie weitere Informationen, finden Sie in diesem Infoblatt.
Die Konditionen sind in diesem Flyer zusammengestellt.

Unfallschutz für Schülerfirmen

“Bei allen mit JUNIOR zusammenhängenden Veranstaltungen dürfte es sich um Schulveranstaltungen handeln, wobei jedoch Folgendes zu unterscheiden ist:

Aktivitäten, die im Rahmen der für die betreffende Schule geltenden Stundentafel (im Zusammenhang mit Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterricht sowie AGs und Kursen im Rahmen des Wahl(pflicht)unterrichts) stattfinden, sind unabhängig von Zeit und Ort stets schulische Veranstaltungen. Dies  ergibt sich aus dem „Erlass betreffend die Anerkennung außerunterrichtlicher Veranstaltungen als Schulveranstaltung im Hinblick auf die gesetzliche Unfallversicherung“. Sofern JUNIOR z. B. Thema des Seminarfaches ist, was meistens der Fall sein dürfte, handelt es sich also automatisch um schulische Veranstaltungen.

Soweit die Teilnahme an JUNIOR-Veranstaltungen über das Angebot der Stundentafel hinausgeht, muss der Schulleiter die Veranstaltungen gemäß vorbezeichnetem Erlass jeweils ausdrücklich zu schulischen Veranstaltungen erklären.

Sollte ein Schüler oder eine Schülerin während einer solchen Veranstaltung oder auf dem Weg zu bzw. von dieser Veranstaltung eine Verletzung erleiden, so läge ein Schulunfall vor, für welchen gemäß dem „Erlass über die gesetzliche Unfallversicherung, die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz für Schüler und Schülerinnen in Schulen“ gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bestünde.” (Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes)

Mitnahme von Schüler*innen im Privat-PKW der Lehrkraft im Rahmen der Schülerfirma:

Grundsätzlich ist bei Fahrten zu externen Veranstaltungen oder Einrichtung die Nutzung des ÖPNV vorzuziehen. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, zu zeitaufwendig oder unwirtschaftlich, kann eine Ausnahmegenehmigung zur Mitnahme der Schüler*innen im Privat-PKW durch die Schulleitung erteilt werden.

Die Einholung der Genehmigung unterstützen wir mit vorgefertigten Formularen:

Dokument 1 dient zur Einholung der Zustimmung durch die die Erziehungsberichtigten
Dokument 2 dient der Einholung der Zustimmung durch die Schulleitung

Die Vorgehensweise ist mit dem Ministerium für Bildung und Kultur abgestimmt. Bei Fragen können Sie sich daher an das Ministerium wenden.

Detaillierte Informationen zum Unfallschutz für Schülerfirmen finden Sie hier:
Geschäftsideen rund um Lebensmittel

Ab dem Schuljahr 2018/2019 können bei JUNIOR expert Geschäftsideen mit Lebensmitteln umgesetzt werden. Was dabei zu beachten ist, finden Sie in diesem Dokument.

Schülerfirmen, die mit Lebensmitteln handeln möchten, sind ggf. verpflichtet, sich einer Unterweisung/Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zu unterziehen (siehe Belehrungsbogen). Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie die Gesundheitsämter der Kreise und Verbände haben sich bereit erklärt, den Schülerfirmen die Belehrung ohne großen bürokratischen Aufwand (und kostenfrei) anzubieten. Interessierte Schulen können sich gerne direkt bei ALWIS oder dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt melden.

Kontakt

Carolin Bollow
Tel.: +49 (0) 6897-9534-992
E-Mail: c.bollow(at)alwis-saarland.de